Alkoholverbot beim Heimspiel des 1. FCK gegen den KSC

Autor/in: Pressestelle
Am kommenden Samstag, 24. Februar 2024, ist der Karlsruher SC zu Gast beim 1. FC Kaiserslautern.
Anpfiff des Derbys im Fritz-Walter-Stadion ist um 13:00 Uhr. Um für alle Fußballbegeisterten eine möglichst sichere Veranstaltung zu gewährleisten, hat die Stadt Kaiserslautern ein Alkoholverbot rund um das Stadion ausgesprochen. Dieses gilt am Spieltag von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Hiervon betroffen sind die Bereiche rund um den sowie im Hauptbahnhof, den Elf-Freunde-Kreisel, die Kantstraße, Bremerstraße, Barbarossastraße, Logenstraße, Zollamtstraße und andere Straßen sowie weite Teile des Betzenbergs. Innerhalb des in der Karte blau umrandeten Gebietes sind der gewerbsmäßige Verkauf und der Konsum von Alkohol außerhalb von geschlossenen Räumen und außerhalb der Freisitze untersagt. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide Straßenseiten. Außerdem ist in diesem gekennzeichneten Bereich das Mitführen von alkoholischen Getränken verboten.
Von dieser Regelung nicht betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die alkoholische Getränke offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben. Außerdem haben die ansässigen Gastwirte durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine alkoholischen Getränke von Gästen oder Dritten in den Bereich außerhalb der Freisitze gelangen. Die Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen sowie sonstigen Änderungen der Gefahrenlage weitergehende Anordnungen zu treffen.
Darüber hinaus verweist die Stadtverwaltung auch auf die gemeinsame Pressemeldung der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz sowie auf die Stadionordnung des 1. FC Kaiserlautern. Gemäß letzterer kann Besucherinnen und Besuchern, die nach dem Ermessen des 1. FC Kaiserslautern oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes stark alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, der Zutritt ins Stadion verwehrt beziehungsweise der weiterer Aufenthalt untersagt werden.
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