Algen – Jodquelle mit Gesundheitsrisiko
![_Algen – Jodquelle mit Gesundheitsrisiko VZ](https://www.pfalzdigital.de/wp-content/uploads/2025/02/Algen-–-Jodquelle-mit-Gesundheitsrisiko-VZ.jpg)
Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreiche und nachhaltige Lebensmittel. Doch der Verzehr kann schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlen bei vielen Algenprodukten essenzielle Informationen wie Warnhinweise, Jodgehalt und Verzehrmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzlich geregelte, transparente Kennzeichnung.
Gesundheitsrisiko durch fehlende Jodangaben
Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich zu sich zu nehmen. Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Deshalb sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Trotzdem fehlten bei zwei Dritteln der 56 untersuchten jodreichen Produkte im Marktcheck diese notwendigen Angaben. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Algenart und Algenanteil häufig unklar
Die Untersuchung von insgesamt 142 Algenprodukten zeigte außerdem, dass die Deklaration der Algenarten häufig ungenau ist. Statt der spezifischen Algenart wurden oft Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ verwendet. „Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Ickler. „Auch der Algenteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”. Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlt diese Information. Dabei variiert der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent.
Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert
Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese können zu einer höheren Aufnahme verleiten, obwohl Algen aufgrund ihres Jodgehaltes nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. Kritisch sind auch Angaben wie „reich an Protein“, da die kleinen Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben
Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Algenprodukten besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen.
Um Verbraucher:innen besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen daher, dass Angaben zum Jodgehalt in die Nährwertdeklaration aufgenommen werden und bei hohen Jodgehalten ein Warnhinweis erfolgt. Für den sicheren Verzehr ist es außerdem wichtig, dass die Produkte mit klaren Verzehrsempfehlungen und Zubereitungshinweisen versehen werden. Genaue Angaben zu Algenarten und Algenanteilen sind für einen informierten Einkauf ebenfalls erforderlich.
Die vollständigen Ergebnisse des Marktchecks sind als PDF hier abrufbar.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
9. Februar 2025
Events
Tanzveranstaltung One Billion Rising auf dem Stiftsplatz
14. Februar 2025 - 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Februar 2025
9. April 2021
30. September 2021
29. Dezember 2023
5. Juli 2023
6. November 2021
9. März 2021
7. Juni 2024
11. Dezember 2024
12. Mai 2023
3. April 2023
18. Februar 2024
22. Februar 2021
3. August 2021
2. Februar 2025
17. September 2024
20. Februar 2024
16. Januar 2024
7. August 2023
11. Februar 2021
12. April 2024
18. März 2021
17. Januar 2025
25. April 2023
6. Januar 2025
15. Februar 2021
14. Mai 2024
22. Dezember 2020
11. September 2024
18. Juli 2023
12. Februar 2024
20. Juli 2023
14. Januar 2022
8. September 2023
22. Dezember 2023
24. Mai 2023
19. Juni 2023
22. Januar 2024
1. Oktober 2021
8. April 2024
29. Januar 2025
4. September 2024