Verkehrsrechtliche Anordnung zur Hochspeyerer Kerwe 2024
Verkehrsrechtliche Anordnung Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, Abs. 1 und 45, Abs. 1 und 3 der StVO in Verbindung mit § 29, Abs. 2[...]