Was ändert sich beim Kabelfernsehen? Web-Seminar der Verbraucherzentrale zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs
VZ-RLP Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Dann dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Haushalte können dann entscheiden, ob sie[...]
Das Nebenkostenprivileg fällt – Was Mieter*innen jetzt wissen sollten
Deutsche Telekom AG/akz-o (akz-o) Bei der Wahl des TV-Anbieters gibt es für Mieter*innen eine erfreuliche Neuerung: Spätestens ab dem 01.07.2024 entfallen die Kabel-TV-Gebühren aus den Betriebskosten und sie[...]