Wahl des Beirats für Migration und Integration in der Stadt Kaiserslautern

Am 10. November 2024 wird im Rathaus der neue Beirat für Migration und Integration gewählt.

Die Stadt Kaiserslautern, allen voran Oberbürgermeisterin Beate Kimmel, werben für eine starke Beteiligung an der Wahl. Kandidatinnen und Kandidaten können sich noch bis zum 23. September bewerben.

„Wir sind eine internationale Stadt, in der Menschen aus vielen verschiedenen Nationalitäten, mit verschiedenen Kulturen und Religionen leben. Die Arbeit des Beirats stellt für mich daher ein wichtiges Element zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation der Menschen dar”, stellt Oberbürgermeisterin Beate Kimmel die Bedeutung des Gremiums heraus.

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist es, die Anliegen der Menschen in Kaiserslautern mit Einwanderungsgeschichte zu formulieren und deren Interessen gegenüber dem Stadtrat zu vertreten. Der Beirat soll das gleichberechtigte Zusammenleben fördern, bei kommunalpolitischen Entscheidungen mitbestimmen und die Integrationspolitik der Stadt aktiv mitgestalten.

In den Beirat für Migration und Integration kann jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Kaiserslautern ab 16 Jahren, mit und ohne Migrationshintergrund, gewählt werden. „Wer kandidieren möchte, muss bis spätestens 23. September, 18:00 Uhr, einen schriftlichen Wahlvorschlag bei der Wahldienststelle im Rathaus einreichen”, erklärt die Leiterin der Wahldienststelle Constanze Augustin.
Wählen hingegen können nur Menschen mit ausländischer Herkunft oder Einwanderungsgeschichte.

Während die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatler und Spätaussiedler automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten, müssen die eingebürgerten und sonstigen Wahlberechtigten im Rathaus die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. „Nur wer rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, darf wählen!“, betont Augustin und ergänzt: „Einfach bei uns melden und wir helfen gerne weiter!”

Der 2009 erstmals gewählte Beirat für Migration und Integration besteht aus 15 Mitgliedern. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Mitglieder bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertretung und sind berechtigt, Vertretungen zu einer Vielzahl von Gremien zu entsenden.

Informationen zur Wahl sind auf der städtischen Homepage unter www.kaiserslautern.de zu finden und bei der Wahldienststelle unter Telefon (0631) 365-1125, E-Mail wahlen@kaiserslautern.de, erhältlich.

Stadt Kaiserslautern

Datum: 9. August 2024|Thema: Kaiserslautern, Linkedin, Top Aktuell|

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