Neustadt /Wstr. – Umweltpreis 2024: Schotter raus, Grün rein

Jährlich wird seitens der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ein Umwelt und Naturschutzpreis ausgeschrieben.

Preiswürdig sind Leistungen aus den verschiedensten Bereichen des Natur- und Umweltschutzes. Jedes Jahr wird ein neues Motto gewählt, 2024 lautet es „Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen“.
Der Anreiz: die Neugestaltung des Vorgartens oder Geländes – also „Schotter raus, Grün rein“ – zur Schaffung eines naturnahen und Klimafreundlichen Areals.

Kriterien und Teilnahmebedingungen:

 Umgestaltung des Schottergartens in einen naturnahen Vorgarten (Mindestgröße 10 m²),
 Umgestaltung des (teil-)versiegelten Betriebs-/Vereinsgeländes in eine naturnahe Fläche (Mindestgröße 25 m²),
 Einreichung einer unverbindlichen Anmeldung mit Foto desSchottergartens/der versiegelten Fläche möglichst bis zum 31. August 2024 per Mail an umwelt@neustadt.eu,
 Fertigstellungsmeldung zusammen mit belegenden Unterlagen (Vorher- und Nachher-Foto, kurze Beschreibung durchgeführter Maßnahmen) bis zum 31.
Dezember 2024 per Mail an umwelt@neustadt.eu.

Es werden keine Umgestaltungskriterien vorgegeben. Wichtig ist, dass die Umwandlung von einer (teil-) versiegelten Fläche zu einem ökologisch wertvollen und
klimafreundlichen Gelände deutlich wird.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Privathaushalte (Hauseigentümer, Mieter und Mietergemeinschaften in Absprache mit ihren Vermietern), die einen versiegelten oder größtenteils mit Steinschüttungen bedeckten Vorgarten mit einer zusammenhängenden Mindestgröße von 10 m² und alle Gewerbetreibende sowie Vereine, die eine (teil-) versiegelte Fläche in einem Gewerbegebiet/Vereinsgelände mit einer zusammenhängenden Mindestgröße von 25 m² im Neustadter Stadtgebiet haben und bereit sind, diese Fläche naturnah umzugestalten.

Über die Preisvergabe entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz. Der Umweltpreis ist mit 1.500 Euro dotiert.

Tipps für eine naturnahe Umgestaltung:

 Ökologische und vielfältige Gestaltung mit heimischen Pflanzen (Gehölze, Stauden- und Zwiebelgewächse, Gräser, Rank- und Kletterpflanzen)
 Verwendung bienenfreundlicher oder generell insektenfreundlicher Gewächse mit ungefüllten Blüten, verschiedenen Blühzeiträumen und Wuchshöhen
 Verwendung von regionalem Saatgut
 Verzicht auf invasive Neophyte
 Schaffen von Lebensräumen, Rückzugsorten und Nahrungsangeboten für Insekten, Vögel, Igel und andere Arten (z.B. durch Anlage von Hecken mit beerentragenden Sträuchern, Belassen ungemähter Wiesenbereiche, Anhäufung von Laub, Totholz, Bau von Trockenmauern und Steinhaufen, Insektennistmöglichkeiten, Nisthilfen)
 Verwendung von regionalem Baumaterial
 Nutzung von Kompost, Verwendung von Blumenerde ohne Torf
 Installation eines „Regendiebes“ zum Sammeln von Regenwasser zum Wässern der Flächen

Neustadt an der Weinstraße

Datum: 18. Juli 2024|Thema: Linkedin, Neustadt, Top Aktuell|

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