Kaiserslautern – Haltverbot bei FCK-Spielen gilt künftig früher

Straßenverkehrsbehörde passt Regelung zum Bewohnerparken an
Das Haltverbot auf dem Betzenberg für Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung während der Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern gilt künftig schon etwa vier Stunden vor Spielbeginn. Die Straßenverkehrsbehörde wird ab dem übernächsten Spiel am 3. November die Beschilderung des Bewohnerparkens auf dem Betzenberg entsprechend anpassen. Bis dato galt die Regelung etwa ab zwei Stunden vor einem Spiel.
„Bei den letzten drei Spielen haben wir festgestellt, dass diese Zeitspanne nicht ausreicht, um die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern gewünschten umfassenden Kontrollen durchzuführen“, erläutert Bürgermeister Manfred Schulz den Hintergrund der Änderung. Man plane daher, an den bestehenden Zonenhaltverboten, die das Bewohnerparken kennzeichnen, Zusatzschilder anzubringen, die die zeitliche Gültigkeit definieren. „Diese Schilder werden die gleichen Zeiten anzeigen wie die Haltverbotsbeschilderung an der P&R-Strecke (Kantstraße, Dunkeltälchen usw.). Das bedeutet, dass das Bewohnerparken je nach Spiel bereits vier oder sogar fünf Stunden vor Spielbeginn gelten würde“, so Schulz weiter.
Die Regelung, die Parkflächen des Betzenbergs während der Heimspiele des FCK für Nicht-Anwohner zu sperren, hatte die Stadtverwaltung zu dieser Saison auf Bitten der Bürgerinitiativetestweise eingeführt, um dem wachsenden Parkdruck im Umfeld des Stadions Herr zu werden. Wer ohne eine solche Genehmigung an Spieltagen des FCK auf dem Betzenberg parkt, wird kostenpflichtig verwarnt. Die Durchfahrt wird nicht eingeschränkt.
Die Ausnahmegenehmigungen wurden an drei Terminen im Juli vor Ort ausgegeben, können aber auch jederzeit per Online-Formular auf www.kaiserslautern.debeantragt werden. Wer ins Rathaus kommen möchte (Rathaus Nord, Zimmer B 202), wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 0631 3654683 gebeten.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
31. März 2025
31. März 2025
31. März 2025
Events
St. Wendeler Ostermarkt
3. April 2025 - 11:00 Uhr bis 6. April 2025 - 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
31. Januar 2025
22. Dezember 2024
20. April 2021
1. April 2025
17. August 2023
18. Dezember 2024
12. April 2024
28. August 2023
10. Februar 2025
10. Mai 2023
10. Juli 2021
27. November 2024
21. Juli 2023
8. April 2024
11. Dezember 2024
1. September 2024
26. September 2023
15. März 2023
22. Dezember 2023
27. November 2024
7. Dezember 2023
22. Dezember 2020
7. September 2023
13. September 2022
3. Januar 2025
12. Dezember 2024
30. Mai 2023
30. März 2025
26. August 2021
5. Juli 2023
4. Juli 2023
18. Juli 2023
14. August 2020
2. Juli 2021
14. August 2023
20. Juli 2023
15. Dezember 2024
17. Januar 2025
28. Juli 2023
20. Januar 2025