Kaiserslautern – Begehung des Biotopschutzwalds Kranzeichen

Begutachtung des Befalls durch den Eichenprachtkäfer

Am Mittwoch, 09. Oktober 2024, hat in Vorbereitung auf den nächsten Umweltausschuss eine Begehung der Kranzeichen im Kaiserslauterer Stadtwald stattgefunden. Um sich über den Zustand des Biotopschutzwalds vorab ein klares Bild zu verschaffen, wurden die Ausschussmitglieder sowie die Mitglieder des Naturschutzbeirats eingeladen, gemeinsam mit den Sachverständigen des Forsts und des Referats Grünflächen in die Kranzeichen zu gehen. Zu schaffen macht den Bäumen insbesondere der Eichenprachtkäfer, der sich unter der Rinde einnistet und den Bäumen immensen Schaden zufügt. Bei dem gemeinsamen Vor-Ort-Termin wurde die Situation konkret begutachtet.

Zu den Kranzeichen zählen etwa 1000 alte Eichenbäume auf ca. 20 Hektar, die sich im gleichnamigen Biotopschutzwald im südlichen Stadtwald befinden. Der Baumbestand unterliegt einem besonderen Schutz. Die Förster beobachten die Entwicklung des Baumbestandes regelmäßig, gehen mit Fällungen äußerst sensibel um und kümmern sich mit größter Sorgfalt um die Pflege und den Erhalt.

„Die Begehung der Kranzeichen ist ein besonderes Format, durch das wir die Mitglieder des Umweltausschusses direkt vor Ort miteinbeziehen möchten. Dadurch sollen Entscheidungen über den Umgang mit einzelnen Bäumen nachvollziehbar gemacht werden“, erklärte Manuel Steinbrenner, Beigeordneter der Stadt Kaiserslautern und Grünflächendezernent. Er nahm ebenfalls an der Begehung teil, bei der insgesamt acht vom Eichenprachtkäfer befallene Bäume im Mittelpunkt standen.

Der Eichenprachtkäfer ist eine heimische Art und in einem gesunden Eichenwald meistens latent vorhanden. Normalerweise wehren sich die Bäume zum Beispiel durch Schleimfluss gegen einen Befall. Von den Kaiserslauterer Kranzeichen sind einige Bäume jedoch schon über 300 Jahre alt, was sie etwas anfälliger macht als einen jüngeren Wald. Aber auch die Trockenheit der letzten Jahre ist ausschlaggebend dafür, dass der Käferbefall den Bäumen teilweise sehr zusetzt.

Ist eine der Kranzeichen vom Eichenprachtkäfer befallen, gehen die Sachverständigen des Forsts sehr vorsichtig an die Sache heran. Denn nicht jeder befallene Baum wird dem Bestand entnommen. Wird ein Baum entnommen, führt dies an seinem ehemaligen Standplatz nämlich zu einem vermehrten Lichteinfall, wodurch dort wiederum die Temperaturen ansteigen. Wärme mag auch der Eichenprachtkäfer. Daher bedarf es einer fundierten Abwägung, ob ein befallener Baum gefällt oder stehen gelassen wird. Bleibt ein aktiv befallener Baum stehen, besteht die Gefahr, dass sich der Käfer auf andere Eichen ausbreitet.

Ob eine vom Prachtkäfer befallene Eiche stehen bleiben kann oder entnommen werden muss, hängt unter anderem von der sogenannten Fängigkeit ab. Ist diese nicht mehr gegeben, d.h. es befinden sich keine Käfer oder Larven mehr unter der Rinde, kann der Baum auch in totem Zustand stehen und so erhalten bleiben. Ist ein Baum fängig, besteht eine Übertragungsgefahr des Käfers auf andere Eichen. Baut der Baum zudem innerhalb eines kurzen Zeitraums schnell ab, ist mit aktiven Käfern zu rechnen und der Baum sollte zum Schutz der ihn umgebenden anderen Eichen gefällt werden.

In diesem Jahr sind durch den vielen Regen etwas weniger vom Eichenprachtkäfer befallene Bäume zu verzeichnen als in den Vorjahren. Für den kommenden Umweltausschuss am 28. Oktober wird im Anschluss an die Vor-Ort-Begehung nun eine Beschlussvorlage erstellt. Bei Zustimmung der Ausschussmitglieder wird voraussichtlich eine Entnahme der befallenen Eichen, die nicht mehr erhalten werden können, im November stattfinden.

Darüber hinaus möchte das städtische Referat Grünflächen zum Schutz der Eichen in Kooperation mit dem NABU Kaiserslautern Fledermaus- und Vogelkästen aufhängen. Diese Tiere sind natürliche Antagonisten des Eichenprachtkäfers und sollen die Population des Insekts eindämmen.

Insgesamt befindet sich der Biotopwald in einem dynamischen Prozess: Es geht um die Erhaltung der Eichen sowie um deren nächste Generation. Gemäß der Biotopschutzverordnung müssen mindestens zehn gesunde Eichenbäume pro Hektar vorhanden sein. Wenn ein Baum entweder geschädigt ist oder gefällt werden muss, muss dieser ersetzt werden. Wenn eine Eiche von selbst umfällt, ist dies einer Entnahme gleichzusetzen. Die Dynamik des Walds funktioniert nur über die Lichtsteuerung: Fällt durch die Entnahme eines Baumes mehr Licht ein, können an dieser Stelle neue Bäume wachsen. Um Wildschweine, Rehe und Rotwild davon abzuhalten, die Eicheln und jungen Triebe zu fressen, sind die sogenannten Verjüngungsflächen mit einem Zaun eingefasst. Die Kranzeichen sind der einzige Biotopschutzwald in Rheinland-Pfalz, in dem alte Eichen erhalten werden und ihr Bestand gezielt durch neu wachsende Eichen gesichert wird.

Im Jahr 2007 wurde mit den Kranzeichen die erste Waldfläche in Rheinland-Pfalz zum Biotopschutzwald erklärt. Dadurch soll der Eichenwald mit hohem Totholzanteil und heimischen Mischbaumarten nachhaltig bewahrt und entwickelt werden. Die Kaiserslauterer Kranzeichen sind allerdings kein natürliches Phänomen. Ursprünglich wurden die Bäume in diesem Gebiet gepflanzt, um mit den Eicheln Hausschweine zu füttern. Der ökologische Aspekt steht im Biotopschutzwald vor dem ökonomischen Aspekt.

Stadt Kaiserslautern

Datum: 15. Oktober 2024|Thema: Kaiserslautern, Linkedin, Top Aktuell|

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