Photovoltaik vom Balkon – höher, schneller, leichter Gesetzesänderungen erleichtern Nutzung
- Am 26. April haben Bundestag und Bundesrat das lange erwartete Solarpaket 1 verabschiedet
- Balkonkraftwerke dürfen zukünftig mit einer höheren Leistung bis zu 800 Watt einspeisen
- Lunch&Learn der Verbraucherzentrale am 15. Mai erläutert Änderungen
Ende April haben Bundestag und Bundesrat nach einer langen Hängepartie das von vielen schon lang erwartete Solarpaket 1 verabschiedet. Mit der Verkündung des Gesetzes treten somit einige Erleichterungen für kleine Balkonkraftwerke in Kraft.
Balkonkraftwerke, oder Stecker-Solar-Geräte, wie sie im Gesetzesjargon nunmehr heißen, dürfen jetzt bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt und einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt angeschlossen werden, ohne dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig ist und ohne dass der Wechsel des Stromzählers abgewartet werden muss. Es genügt zukünftig eine Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die dann wiederum den Netzbetreiber informiert. Ist ein Zählerwechsel nötig, wird der Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber zukommen. Bis dahin sind auch rückwärtslaufende Zähler geduldet.
Lunch&Learn der Verbraucherzentrale zu gesetzlichen Änderungen
Ein Energieexperte der Verbraucherzentrale erläutert in einem Lunch&Learn die Anforderungen und die vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke.
Das Web-Seminar zur Mittagszeit findet am Mittwoch, 15. Mai, um 12:30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp
Video-Reihe der Verbraucherzentrale zu Balkonkraftwerken
Die Verbraucherzentrale begleitet das Thema Balkon-PV mit einer You-Tube-Video-Reihe vom Kauf über die Formalien bis hin zur Installation.
Die Gesetzesänderungen werden außerdem mit einem vielseitigen Beratungsangebot begleitet: www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause