Mit dem Dienst-Tablet unterwegs
txn. Mobile Endgeräte erleichtern das Arbeitsleben. Werden sie auch privat genutzt, ist eine betriebliche Regelung dafür wichtig. Foto: Rawpixel.com/fotolia/randstad
txn. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst in vollem Gange: Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten heute beispielsweise die Möglichkeit, mit dem dienstlichen Handy, Tablet oder Notebook auch unterwegs zu arbeiten.
Das kann praktisch sein, um E-Mails zu schreiben und Anrufe zu tätigen. Und auch viele andere Dinge wie das Führen des Fahrtenbuchs oder die Organisation von Aufträgen lassen sich mit den richtigen Apps inzwischen bequem erledigen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, wie die Nutzung der Geräte genau geregelt ist. „Ohne Genehmigung des Vorgesetzten darf beispielsweise das Diensthandy nur geschäftlich verwendet werden“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Duldet der Betrieb die private Nutzung, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ständig erreichbar sein müssen – es sei denn, sie haben Rufbereitschaft.
Außerhalb der Arbeitszeiten braucht das Smartphone nicht angeschaltet zu sein. Wichtig ist auch die Einhaltung des Datenschutzes: Vertrauliche Daten auf den Geräten müssen vor dem Zugriff Fremder geschützt sein.
Aktuelle Beiträge
19. Dezember 2024
19. Dezember 2024
18. Dezember 2024
Events
Dark Wave Night mit DJ KPK
27. Dezember 2024 - 19:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
2. Dezember 2024
2. Dezember 2024
2. Dezember 2024
1. Dezember 2024
1. Dezember 2024
1. Dezember 2024
1. Dezember 2024
30. November 2024
30. November 2024
30. November 2024
29. November 2024
29. November 2024
29. November 2024
29. November 2024
28. November 2024
28. November 2024
28. November 2024
28. November 2024
28. November 2024
28. November 2024
27. November 2024
27. November 2024
27. November 2024
27. November 2024
26. November 2024
26. November 2024
26. November 2024
26. November 2024
26. November 2024
26. November 2024
26. November 2024