Häufige Fehler nach dem Unfall

Bei der Unfallabwicklung begehen Fahrer häufig leicht zu vermeidende Fehler. Foto: ATU/mid/ak-o

(mid/ak-o) Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kann jederzeit in einen Unfall verwickelt werden.

Falls es wirklich passiert, fallen im Nachgang viele Formalien an, um den Schaden so schnell wie möglich reguliert zu bekommen. Dabei müssen Fahrer allerdings einige Dinge beachten:

Fahren Unfallverursacher das Auto nach einem Unfall zu schnell beiseite, kann sich die Beweissituation rasch zum Nachteil für den in den Unfall verwickelten Fahrer oder die Fahrerin verschieben.

Die gegnerische Versicherung interessiert sich vor allem dafür, den Kontakt mit dem oder der Geschädigten möglichst schnell herzustellen. Ihr Ziel ist es, den Schaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung beheben zu lassen. Zudem wollen sie aus Kostengründen Sachverständige sowie Rechtsanwälte aus der Angelegenheit heraushalten, was oft zum Nachteil des Geschädigten ist.

„Hierbei werden schnell geltende Ansprüche vergessen. Um auf Nummer sicher zu gehen und alle Schadensersatzansprüche im Haftpflichtfall geltend machen zu können, sollten Fahrer die Korrespondenz mit der Versicherung einem Experten überlassen“, klärt Fachmann Christopher Lang auf.

Geben Unfallverursacher gegenüber der Versicherung falsche Schadensmeldungen ab, kann diese die Leistung verweigern oder kürzen. Ebenso kann die Versicherung einen Teil der Leistungen zurückfordern, die sie an die Versicherung des Geschädigten gezahlt hat.

Wer selbstständig mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, läuft Gefahr, Ansprüche zu vergessen, die dem Geschädigten zustehen. „Im Falle eines unverschuldeten Unfalls empfiehlt sich, dass ein Anwalt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernimmt“, fügt Christopher Lang an.

Nach einem Unfall sollten die Beteiligten alle relevanten Daten austauschen oder am besten die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Fehlen benötigte Informationen, verzögert sich die Abwicklung. Als Faustregel gilt: Geld zahlt die Versicherung erst, wenn alle Daten vorliegen und die Haftung geklärt ist.

Datum: 7. September 2023|Thema: Auto und Motorrad|

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