Grenzwert für THC im Straßenverkehr

Nach Cannabis-Legalisierung
txn. Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat Anfang Juli eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt: Der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) im Blutserum von Autofahrern wurde von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 ng/ml erhöht. Die Anpassung entspricht etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und soll die Rechtsprechung vereinfachen sowie eine klarere Linie im Umgang mit THC im Straßenverkehr schaffen.
„Trotz der neuen Grenzwerte bleibt die Gesetzgebung für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren jedoch weiterhin streng“, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Für beide Gruppen gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.“ Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Werden Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml oder mehr erwischt, wird es noch teurer: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sind die Konsequenzen. Wer bereits Punkte in Flensburg hat, muss bis zu 1.500 Euro zahlen und mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. „Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, gefährdet zudem seinen Versicherungsschutz“, weiß Johannssen. „Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder sogar vollständig versagen.“
Wie schnell der THC-Grenzwert nach dem Konsum abfällt, hängt von diversen Faktoren an. Die Häufigkeit des Konsums spielt ebenso eine Rolle wie der individuelle Stoffwechsel. Direkt nach dem Konsum liegt der THC-Wert bei rund150 ng/ml. In der Regel sinkt er innerhalb von acht Stunden auf unter 1 ng/ml. Personen, die häufig oder dauerhaft konsumieren, können jedoch über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte THC-Konzentration aufweisen.
Weitere Informationen auch unter www.itzehoer.de
txn-Foto: Adin/adobestock/Itzehoer
Schlagwörter: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Cannabis-Legalisierung, txn|
Aktuelle Beiträge
14. April 2025
14. April 2025
Events
Ausstellung „Was uns verbindet“ im Foyer des Rathauses Kaiserslautern
11. April 2025 - 11:00 Uhr bis 30. April 2025 - 13:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
23. Februar 2025
28. Dezember 2024
3. Juli 2023
9. August 2023
2. März 2025
10. Juli 2021
23. August 2023
22. Juni 2023
20. März 2025
17. November 2021
1. Februar 2025
26. Oktober 2023
1. März 2025
3. Mai 2024
26. Februar 2021
29. Januar 2024
26. Februar 2024
10. März 2021
16. August 2023
22. April 2021
21. April 2023
10. August 2023
7. August 2023
1. August 2023
30. Juni 2023
15. Juni 2023
18. November 2024
9. August 2023
11. Februar 2021
13. Dezember 2023
4. März 2024
15. März 2023
12. Juli 2023
17. Januar 2025
17. Juli 2023
9. März 2021
15. November 2024