Wenn die falsche Wahl teuer wird
txn. Wer heute bei neuen Fenstern noch auf Zweifachverglasungen setzt, spart oft am falschen Ende. Da diese nicht die erforderlichen Dämmwerte erreichen, wird der Einbau der Fenster nicht gefördert. Am Ende können deswegen die Kosten höher sein als bei Kunststofffenstern mit Dreifachverglasung, für die es Zuschüsse von mindestens 20 Prozent gibt.
Foto: I. Golub/123rf/Veka
Fensterförderung
txn. Wer neue Fenster plant und aus Kostengründen auf eine Zweifachverglasung setzt, sollte nochmal nachrechnen. Denn Zweifachverglasungen können die heute möglichen Dämmwerte nicht erreichen und deswegen gibt es keine staatlichen Zuschüsse für die 2-fach Verglasung.
Anders bei dreifachverglasten Energiespar-Fenstern – hier werden mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten vom Staat übernommen. In der Regel ist der finanzielle Aufwand für geförderte Dreifachverglasungen deswegen niedriger als für die ungeförderte Variante. Dazu kommen dann der höhere Wohnwert und die Einsparungen durch den erheblich geringeren Heizenergiebedarf.
Es rechnet sich also nicht, auf die zweitbeste Variante zu setzen. Viele Eigenheimbesitzer entscheiden sich für pflegeleichte Kunststofffenster mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Hier sollte dann auf die Qualität der Profile geachtet werden. Empfehlenswert sind die besonders stabilen Systeme aus Veka-Profilen in Klasse A-Qualität nach DIN EN 12608. Dank der durchdachten Konstruktion und dem höheren Materialeinsatz bei der Herstellung der Profile können die Fenster auch große und schwere Dreifachverglasungen sicher tragen. Ansprechpartner für den Fenstertausch lassen sich online unter www.veka.de über die Postleitzahlen-Suche einfach finden.
Kurz & knapp die Vorteile einer 3-fach Verglasung:
2) Sehr gute Wärmedämmung
3) Gute akustische Dämmung, weniger Aussenlärm
4) Gut fürs Klima
Unser Partner Weber Fensterbau kann euch rund um das Thema Fenster beraten! Hier geht es zur Website:
Aktuelle Beiträge
21. Dezember 2024
21. Dezember 2024
Events
Lautrer Advent – zauberhafte Weihnachtszeit!
25. November 2024 bis 23. Dezember 2024
BUNT GEMISCHT
21. Dezember 2024
21. Dezember 2024
21. Dezember 2024
20. Dezember 2024
20. Dezember 2024
20. Dezember 2024
19. Dezember 2024
19. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
18. Dezember 2024
17. Dezember 2024
17. Dezember 2024
17. Dezember 2024
17. Dezember 2024
17. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
15. Dezember 2024
15. Dezember 2024
15. Dezember 2024