Starkregen, Unwetterschäden – Wie sichert man sich richtig ab
Starkregen, das Schlagwort der letzten Unwettermeldungen schlechthin
Überschwemmte Wohnungen und Unwetterschäden sind mittlerweile zu einer latenten Gefahr für viele von uns geworden. Den Schaden selbst kann man oft nicht abwenden, allerdings kann man sich richtig versichern.
Und eins ist klar:
- Die HAUSRATVERSICHERUNG allein reicht NICHT
- Eine ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG fängt zwar viele Schäden auf, allerdings NICHT alle.
Wir haben mit Carsten Weisenstein, Chef der gleichnamigen R&V Generalvertretung gesprochen. Carsten Weisenstein ist seit Jahrzehnten unser Mann des Vertrauens in Versicherungsfragen und informiert hier, auf was wir achten sollen und was wie abgesichert werden sollte.
Zum Stichwort Starkregen hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Festlegung für Unwetterwarnungen getroffen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen wenn große Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit anfallen. Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmung führen.
Der DWD hat für Starkregen aktuell folgende Schwellenwerte festgelegt:
- Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung)
- Regenmengen > 25 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)
Sind Schäden durch Starkregen im Rahmen des Zusatzbausteins „Weitere Naturgefahren” versichert?
Nicht jeder Starkregen führt auch zu einem Schaden. Wenn allerdings aufgrund des Starkregens Überschwemmungen auftreten (der überwiegende Teil des Grund und Bodens ist mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet) und dadurch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden, bieten wir Versicherungsschutz aus den „weiteren Naturgefahren”.
Fazit: Überschwemmungen infolge Starkregen sind versichert. Der Starkregen selber nicht.
Schäden durch Starkregen kann durch bauliche Maßnahmen oder durch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Gebäudes vorgebeugt werden.
Beispiele sind eindringender Starkregen durch undichte Fenster oder nicht abgedeckte Licht- und Kellerschächte, Rückstau durch verstopfte Drainageleitungen, etc.
Neben der klassischen Sturmversicherung, die immer Gegenstand der Hausratversicherung (Gewerblich-Inhalt) und fast immer Gegenstand der Wohngebäudeversicherung (Gewerblich-Gebäude) ist, deckt der „weitere Naturgefahren-Schutz” neben dem Überschwemmungsrisiko auch noch weitere Risiken wie z.B. das Erdbebenrisiko, Schneedruck und Vulkanausbruch ab.
Auch wenn der Versicherungsschutz den eigentlichen Schaden nicht verhindern kann, schützt doch die erweiterte Naturgefahrendeckung bei Natur-Katastrophen vor dem finanziellen Ruin und ist ein MUSS für jede Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Carsten Weisenstein erreicht ihr telefonisch unter 06381 4371600
oder per Mail: Carsten.Weisenstein@RuV.de
Weitere Informationen
Zur aktuellen Definitionslage und die Möglichkeiten, die Carsten Weisenstein bei der R&V bietet:
Elementarschäden
Allgemeine Information / Definition
Folgende Gefahren sind im Rahmen der weiteren Naturgefahrenversicherung (Elementarversicherung) für Private- (Hausrat/Wohngebäude) und Gewerbliche-Risiken (Inventar/Gebäude abgedeckt:
- Überschwemmung*
- Erdbeben
- Erdsenkung (bis 07/2012 “Erdfall”)
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Rückstau
- Vulkanausbruch
Zu 01.2018 wurde die Beschreibung des Begriffes Überschwemmung im Sinne der aktuellen Rechtsprechung erweitert.
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn überwiegende Teile des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet wurden durch:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge.
Der Begriff “Überflutung des Grund und Bodens” ist nicht definiert.
Nach der Verkehrsanschauung und der aktuellen Rechtsprechung liegt eine Überflutung von Grund und Boden vor, wenn sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen ansammeln bzw. das Wasser über die Erdoberfläche eingedrungen ist.
Somit haben Kunden der R+V Versicherung AG die Möglichkeit des;
„Einschluss des Zusatzbausteins „Weiteren Naturgefahren Spezial“ für Hausrat und/oder Wohngebäude
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Oberflächenwasser, das durch Türen, Schächte, Wände oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, Garagentore und –türen oder über Terrassen oder Balkone eindringt infolge von
- Starkregen
- Teilüberschwemmung
- Erweiterter Rückstau
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Telefonisch erreichen sie uns unter 06381 4371600
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