Der schönste Ort für den schönsten Tag im Leben – Heiraten in Pirmasens
Nüchtern betrachtet ist das Heiraten ein bloßer Rechtsakt. Soll die Hochzeit zur wahren HOCHzeit werden, stehen dafür in Pirmasens gleich mehrere Locations mit attraktivem Ambiente zur Auswahl.
Christian Eyrisch liebt seinen Beruf. Seit 2014 gehört er als Sachgebietsleiter Bürgerservice und Standesamt selbst zu den fünf Personen, die in Pirmasens Trauungen durchführen dürfen. „Menschen glücklich zu machen – genau das steht nämlich allen Vermählten ins Gesicht geschrieben – gibt einem nun mal selbst auch ein sehr gutes Gefühl“, bekennt der aus Pirmasens stammende und selbst verheiratete Vater von drei erwachsenen Kindern. Regelmäßig, sagt er, fühlt er sich nach den Trauungen total gut gelaunt.
Begleiten dürfen, wenn die Dinge beginnen
Nach Abitur und Lehre zum Industriekaufmann hatte Christian Eyrisch, Jahrgang 1977, eine duale Verwaltungsausbildung absolviert und sich später zum Standesbeamten weiterqualifiziert – über einen vierzehntägigen Lehrgang an der Akademie für Personenstandswesen im hessischen Bad Salzschlirf. Seine Ernennung durch den Oberbürgermeister als Dienstherr war daraufhin nur noch reine, wenn auch notwendige Formsache. Vieles erlebt hat er seither bei den von ihm durchgeführten Zeremonien, stets in Schale geworfen im festlich hergerichteten Ambiente.
Elwetritsche und sonstige Fabelwesen – selten gesehene Zaungäste
Zu den Anekdoten gehört etwa, dass sich eine Braut ein Einhorn wünschte. Er staunte nicht schlecht, als beim Empfang nach vollzogener Trauung zwei bemalte und liebevoll mit Papphorn bestückte Shetlandponys auf sie warteten. Ort des Geschehens war der Vorplatz des Forum ALTE POST. Seit Umbau und Umnutzung als Kulturzentrum gehört dort das unter dem Dach befindliche romantisch-heimelige Turmzimmer zu den „gewidmeten“ (Widmung steht im Beamtenjargon für die hoheitlich erteilte Zulassung) Trauorten in Pirmasens. In der Pandemie und auch heute noch, wenn wie zuletzt 130 Gäste teilnehmen möchten, kann im Forum ALTE POST auch auf den Elisabeth-Hoffmann-Saal ausgewichen werden.
Keine Qual, aber doch die Wahl des Trauungsorts
Ihren sprichwörtlich schönsten Tag im Leben verbrachten viele Generationen von Paaren bereits im Alten Rathaus in der Fußgängerzone; auch heute noch bietet dafür der herrschaftliche Landgrafensaal einen betont würdigen Rahmen – vermählt wurde früher übrigens hin und wieder sogar schon mal im Carolinensaal am Alten Friedhof. Aber es muss auch nicht unbedingt alles immer im großen Stil vonstattengehen: Nicht selten entscheiden sich Brautleute auch zur Bürotrauung in einem der eher schlichten Arbeitszimmer des Standesamts.
So gut wie unter freiem Himmel
Neuerdings kann man auch im pittoresken Strecktalpark heiraten – unter freiem Himmel und irgendwie doch nicht ganz. Das liegt daran, dass Rheinland-Pfalz-weit ein Dach über dem Kopf fürs Ehelichen zwingend vorgeschrieben ist. Niemand sagt jedoch, dass die Decke gemauert sein muss. Daher hat die Stadtverwaltung, um der Vorschrift zu entsprechen, eine Pergola im Poissygarten als Trauort gewidmet. Gesorgt ist außerdem aus ganz pragmatischen Gründen für einen barrierefreien Zugang, Toilettenräume sowie geeignete Ausweichräume bei Schlechtwetterlagen. Auch die Bestuhlung und Schmückung sind extern organisiert.
Oberbürgermeister Markus Zwick freut sich sehr über das neue Angebot und ist sich absolut sicher, dass es gut ankommt und angenommen wird. Und das nicht nur wegen des ganz besonderen Erlebnisses für die Feiernden: „Der Strecktalpark gehört zu den schönsten Fleckchen in ganz Pirmasens und es ist schade um jeden einzelnen, der ihn noch immer nicht kennt. Es werden unzählig viele Gäste hierher kommen zu den Trauungen, teils auch von weither gereist. Sie alle werden unsere Stadt von einer ihrer attraktivsten Seiten her sehen und so auch in Erinnerung behalten.“
Gemessen an der Gesamtbevölkerung gab es Anfang der Fünfzigerjahre bundesweit etwa zehn Eheschließungen je 1.000 Einwohner – im letzten Jahr (2022) waren es noch knapp fünf1. Im Laufe der Jahrhunderte sind auch die Beweggründe vielfältiger geworden. Zu den historischen Treibern religiöser und gesellschaftlicher Verpflichtungen sind ganz individuelle gekommen wie etwa der Wunsch, eine Liebesbeziehung zu untermauern, als Familie mit gleichem Namen aufzutreten oder verheiratet per se das gemeinsame Sorge– und Umgangsrecht für die Kinder zu haben. Ähnlich pragmatisch vorteilhaft sind u. a. steuerliche Vergünstigungen und die gesetzliche Erbfolge für Eheleute, die familiären Auskunfts- und Besuchsrechte sowie nicht zuletzt versorgungsrechtliche Aspekte.
Bei der Anmeldung vorzulegen sind ein aktueller Auszug aus dem Geburtenregister, der Ausweis zur Identitätsklärung und bei Auswärtigen zusätzlich eine Meldebescheinigung. Von Ausländern werden je nach Nationalität noch einige Dokumente mehr gefordert wie Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse. Apropos Ausland: Im Ausland geschlossene Ehen können auch rechtsgültig sein. Je nach Einschätzung der vor Ort herrschenden Sicherheit des Urkundenwesens müssen die Eheurkunden hierzulande gegebenenfalls „überbeglaubigt“ werden, wie es im Rechtsdeutsch heißt.
In Pirmasens gibt’s mit der Terminbestätigung auch gleich einen Parkausweis dazu, außerdem ein kleines Geschenk. Weil die Eheschließung ein Verwaltungsakt ist, fallen natürlich auch Gebühren an. Diese können je nachdem zwischen 100 und 300 Euro liegen.
Ohne Anmeldung möglich ist im Ausnahmefall die sogenannte Nottrauung. Diese setzt voraus, dass die Eheschließung wegen einer attestiert akut-lebensbedrohlichen Erkrankung eines der Eheschließenden nicht weiter aufgeschoben werden kann. In solchen Fällen wird auf eine abschließende Prüfung von Ehehindernissen vor der Trauung verzichtet genauso wie der Durchführungsort nicht gewidmet sein muss.
Wir Deutschen sind es nicht anders gewohnt: Ausnahmslos alles ist minutiös geregelt. Die wichtigsten Vorschriften zur Heirat finden sich im sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in Personenstandsgesetz und -verordnung wieder. So können sich in Deutschland ausschließlich Erwachsene2 das Jawort geben und zwar nur, wenn sie ledig, geschieden oder verwitwet sind; seit 2017 spielt dabei ihr Geschlecht keine Rolle mehr. Ein öffentlich einsehbares Aufgebot muss seit 1998 nicht mehr bestellt werden, obligatorisch ist heute, die Heirat beim Standesamt anzumelden und zwar am Wohnort einer der Eheleute. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen geprüft und positiv beschieden sind, kann daraufhin die Trauung deutschlandweit und egal bei welchem Standesamt innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Diese darf seit 1875 rechtsgültig nämlich nur von Standesbeamtinnen und Standesbeamten durchgeführt werden; religiöse Zeremonien etwa haben keinerlei rechtliche Wirkung.
Die Verlobten müssen zur Abgabe ihrer übereinstimmenden Willensäußerung höchstpersönlich (also nicht virtuell) erscheinen und dürfen dafür auch nicht etwa bevollmächtigte Personen vorbeischicken. Die Anwesenheit von Trauzeugen ist dabei zwar möglich, aber nicht (mehr) erforderlich. Nach dem Jawort wird eine Niederschrift der Eheschließung für die Akten angefertigt und den frisch Vermählten ihre Eheurkunde ausgehändigt – in Pirmasens kann zudem ein Stammbuch käuflich erworben werden. Die Ehe ist somit ganz ohne Probezeit und grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen.
Mehr als nur Trauungen
Laut Eheregister wurden in Pirmasens 2022 insgesamt 155 Ehen geschlossen, darunter auch fünf gleichgeschlechtliche; im ersten Halbjahr 2023 waren es 71 Ehen. Neben Eheschließungen werden im Standesamt aber auch Geburten und Sterbefälle beurkundet, in Pirmasens jeweils rund 1.000 an der Zahl. Immer mehr zu tun gibt’s in den letzten Jahren mit Kirchenaustritten, einem weiteren Arbeitsgebiet. Die Religionszugehörigkeit verliert seit Jahren bundesweit an Bedeutung, genauer gesagt die kirchensteuerpflichtige. Zu den steuerberechtigten Religionsgemeinschaften zählen die evangelische und katholische Kirche sowie jüdische Kultusgemeinden – im Gegensatz etwa zu Muslimen oder Christlich-Orthodoxen. Das Pirmasenser Standesamt verzeichnete im Jahr 2022 398 Austritte, im ersten Halbjahr 2023 weitere 184.
Auf der Agenda steht außerdem und sozusagen als Dauerbrenner das Thema Digitalisierung. Denn der Gesetzgeber hat die Nacherfassung händisch und mit Schreibmaschine verfasster Registereinträge angeordnet. Angesichts einer Aufbewahrungspflicht beispielsweise der Geburtenbücher von 110 Jahren (vor Übergabe an das Stadtarchiv) bedeutet das einen immensen Aufwand, zumal erst seit 2009 digitale Register geführt werden. Schon jetzt werden Registereinträge anlassbezogen digitalisiert und sukzessive in elektronische Register übertragen. Weil jedes erfasste Dokument ohnehin anschließend vom Standesbeamten amtlich geprüft werden muss, würde ein automatisiertes Einlesen mit anschließendem Indexieren per OCR-Software nicht wesentlich effizienter sein.
Autor: Andreas Becker
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