Aktuell kein Zufluss am Gelterswoog

Heiße Wochen fordern ihren Tribut – Messwehr wird repariert
Die regnerischen Tage, die wir gerade erleben, sind für die Natur im Sommer Gold wert. Doch am Gelterswoog hat die lange Trockenperiode deutliche Spuren hinterlassen. War am 17. Juli bei noch ein geringer Wasserzufluss in das beliebte Badegewässer erkennbar, so ist der Zulauf nun komplett trocken gefallen. Das ergab eine erneute Ortsbesichtigung durch das Umweltreferat Mitte der Woche.
Die Ortsbesichtigung ergab aber auch, dass es keine Hindernisse für das Wasser beim Zulauf gibt. Sollte also wieder Wasser in der nächsten Zeit am Messwehr ankommen, kann es ungehindert in den Gelterswoog fließen. Das defekte Messwehr spielt dabei keine Rolle. Es wird, in Rücksprache mit Referat Umweltschutz, in der nächsten Zeit durch die dafür zuständige SWK repariert; einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht.
Ein Zufluss aus dem Kolbental besteht aktuell nicht. Beim Kolbenwoog ist ein deutlicher Rückgang des Wasserstands zu erkennen, sodass ein Abfluss nur über die Verrohrung erfolgt und entsprechend gering ist. Die Abflussrinne führt momentan kein Wasser.
Im Walkmühltal, das bereits zum Landkreis Kaiserslautern gehört, sind die Weiher recht gut gefüllt. Hier ist aus den Woogen auch ein deutlicher Abfluss über die Abflussrinnen zu beobachten. Am Messwehr 3 im Walkmühltal ist ebenfalls noch ein Abfluss in Richtung Gelterswoog vorhanden. Im Bereich des früheren Rotenwooges wird das restliche Wasser durch die feuchteabhängigen Schutzflächen aufgebraucht und das Restwasser sickert in den Untergrund. Eine Ursache, wie etwa das Aufstauen von Wasser durch Bäume, konnte nicht beobachtet werden. Umgefallene Bäume und Sträucher die im Bachbett liegen, haben in den zugänglichen Bereichen den Abfluss des Wassers nicht verhindert. Das Wasser konnte unter dem Stamm durch fließen.
Nach dieser Begutachtung geht das Umweltreferat davon aus, dass aktuell keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, da der Durchfluss gewährt ist. Außerdem würde der Eingriff mit einem Bagger erhebliche Schäden anrichten, die aus naturschutzfachlicher Sicht (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet) unbedingt vermieden werden sollten.
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