Trickbetrüger, Rohrbrüche und fahrlässige Brände

txn. Ein Rohrbruch kann richtig teuer werden. Die Gebäudeversicherung reguliert die durch das Leitungswasser entstandenen Schäden am Gebäude und seinen festen Bestandteilen, zum Beispiel an Parkettböden und Wänden. Für die Schäden am Hausrat springt dagegen die Hausratversicherung ein. Sie erstattet etwa die durch den Rohrbruch entstanden Schäden am Mobiliar an losen Teppichen. | txn-Foto: Monkey Business/AdobeStock/Itzehoer
Wie leistungsfähig sind moderne Hausratversicherungen?
txn. Hausrat ist ein altertümliches Wort – das in unserem Leben dennoch eine wichtige Rolle spielt. Denn ohne „Hausrat“ lebt es sich nicht gut. Gemeint sind Möbel und elektrische Geräte, Kleidung, Lebensmittelvorräte, Kinderspielzeug und alle Dinge des täglichen Lebens, die sich üblicherweise in Wohnräumen befinden. Wer das im Einzelnen nachrechnet, wird schnell entdecken, dass sich im Laufe der Jahre erhebliche Werte ansammeln. Deswegen ist die Hausratversicherung bei Mietern und Eigenheimbesitzern gleichermaßen beliebt.
Allerdings sollte die vereinbarte Versicherungssumme regelmäßig überprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 50.000 Euro, der tatsächliche Wert des Hausrats liegt aber bei 100.000 Euro, übernimmt die Versicherung nur 50 Prozent eines versicherten Schadens. Entsteht etwa bei einem Rohrbruch ein Schaden von 10.000 Euro, erstattet die Versicherung nur 5.000 Euro. Deswegen ist es wichtig, die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats anzupassen. Sofern eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird, bieten viele Versicherer auch an, im Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung zu verzichten.
Weitere Tipps kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Viele wissen nicht, dass einige Hausratversicherungen heute zum Teil auch bei Schäden durch Identitätsmissbrauch im Internet oder bei Trickdiebstahl einspringen. Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Auch grob fahrlässig verursachte Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel sollten versichert sein – sonst kann zum Beispiel ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze schnell sehr teuer werden.“ Elementarschäden durch Überschwemmung werden standardmäßig übrigens oft nicht von Hausratversicherungen abgedeckt. Der entsprechende Versicherungsschutz muss meist ergänzend verinbart werden. Das gilt auch für Glasbruchschäden beispielsweise an fest verbauten Fenstern oder Türen und an Kochfeldern – hierfür ist eine Glasversicherung notwendig.
Weitere Informationen dazu gibt es online unter www.itzehoer.de.
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