Tierhalter aufgepasst! Was Sie über den Tierarztbesuch wissen sollten

Foto: DA Direkt/akz-o
(akz-o) Tierhalter wissen, dass der Gang zum Tierarzt teuer werden kann. Egal, ob der Hund eine verletzte Pfote hat, die Katze geimpft wird oder das geliebte Haustier sogar operiert werden muss: nach dem Tierarztbesuch kommt auf jeden Fall die Rechnung. Und diese wird künftig noch höher ausfallen, denn zum Stichtag 22. November 2022 änderten sich die Sätze der Gebührenordnung, nach der Tierärzte ihre Leistungen abrechnen.
In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Leistungen und Preise aufgeführt, die als Grundlage der Arztrechnung dienen. Zu den Leistungen des Tierarztes zählen dann zum Beispiel allgemeine Untersuchungen, Diagnoseverfahren, Therapien, Operationen, Impfungen, und auch Verbandsmaterial sowie Medikamente. Für jede Leistung kommen in der Regel drei verschiedene Sätze infrage – das wird individuell festgelegt und hängt zum Beispiel damit zusammen, wie kompliziert die Behandlung war und ob es zum beispielsweise einen Notdienst-Zuschlag gab.
Höhere Kosten abfedern
Auch Tierärzte sind mit steigenden Kosten konfrontiert, wie etwa durch die steigenden Mietpreise sowie höhere Neben- und Personalkosten. Darüber hinaus sollen die Preise an die modernen und komplexeren Therapiemöglichkeiten angepasst werden, denn in den letzten Jahren ist da viel Neues zusammengekommen im Medizinsektor, beispielsweise Ultraschall- und MRT-Geräte.
Konkrete Preissteigerungen sind zum Beispiel bei Impfungen, Kastrationen oder auch Operationen zu erwarten. Eine Tierkrankenversicherung kann jedoch dabei helfen, die hohen Kosten beim Tierarzt abzufedern. Die Versicherungen sind auf die Tiere abgestimmt und kommen für viele Behandlungen auf. Außerdem hat die Tierkrankenversicherung beispielsweise von DA Direkt das Gesundheits- und SOS-Budget, damit erhalten Tierhalter je nach gewähltem Tarif bis zu 120 Euro pro Jahr. Diesen Betrag können sie für Schutzimpfungen oder Prophylaxe einsetzen. Im Notfall übernimmt die Versicherung die Tierpensionskosten, wenn Sie selbst stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen.
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