Das geht auch kostenfrei

Für Online-Services etwa zum Postnachsendeauftrag braucht es keine teuren Dienstleister

  • Derzeit verlangen trickreiche Unternehmen auf ihren Seiten Geld für Dienstleistungen, die bei der offiziellen Adresse kostenfrei oder zumindest um einiges günstiger sind.
  • Täglich gehen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mehrere Beschwerden zu den Webseiten „post-nachsenden.de“ und „dein-rundfunkbeitrag.de“ ein.

Die Seiten „dein-rundfunkbeitrag.de“ sowie „post-nachsenden.de“ vermitteln den Eindruck, Angebote der Deutschen Post oder des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu sein. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseiten das Unternehmen Digitaler Post Service – FZCO mit Sitz in Dubai.

Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Zum Beispiel wird kein eigener Nachsendeauftrag angeboten. Die Unternehmen reichen im Namen der Verbraucher:innen den Nachsendeauftrag lediglich an die Deutsche Post weiter.“

Eine Verbraucherin berichtet
„Im März waren wir auf der vermeintlich offiziellen Seite der Rundfunkanstalt, dein-rundfunkbeitrag.de, um die neue Bankverbindung einzugeben. Wir wurden nirgendwo darauf hingewiesen, dass eventuelle Kosten entstehen können. Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail auch eine Rechnung über 39,95 Euro erhalten haben.“ Erst hinterher sei ihr aufgefallen, dass die Seite dem Original sehr ähnlich ist und eine Änderung tatsächlich auf der richtigen Seite kostenlos ist.

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren

Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.

  • Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde/Rundfunkanstalt nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
  • Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
  • Für die aktuelle Masche der Betreiber von post-nachsenden.de und dein-rundfunkbeitrag.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.

VZ-RLP

Datum: 16. April 2025|Thema: Angebote und Tipps, Top Aktuell|

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