Kaiserslautern – Vollzugsdienst kontrolliert illegale Prostitution

Appell an Immobilienbesitzer
Zu den Aufgaben des Kommunale Vollzugsdienstes Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der illegalen Prostitution im Sperrbezirk, da das Sexgewerbe in einem Wohngebiet verboten ist. Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsbeamten insgesamt 94 Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei 40 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen. Da diese zumeist keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen in Höhe von 5.200 Euro einziehen. Diese werden fällig, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten in einem Verfahren ahnden zu können. Dazu zählten neben den im Sperrbezirk angebotenen Diensten oft auch fehlende Anmeldebescheinigungen oder die gesetzlich geforderte gesundheitliche Beratung. Mehrfach wurde auch Sexarbeit ohne Kondom angeboten, was zum Schutz der Prostituierten und ihrer Kundschaft unzulässig ist.
Auch in diesem Jahr hat der Kommunale Vollzugsdienst bereits zahlreiche Kontrollen durchgeführt. Seit Jahresbeginn erfolgten 45 Kontrollen, in 26 der Fälle wurde sogenannte Wohnungsprostitution im Sperrbezirk ausgeübt. Alleine für die ersten sechs Wochen des neuen Jahres musste die Stadtverwaltung wieder Sicherheitsleistungen in Höhe von 5.500 Euro erheben. Dabei fand die illegale Wohnungsprostitution überwiegend in Ferienwohnungen statt, die über diverse Buchungsportale angemietet wurden. Oftmals vermieteten die Eigentümer ihre Gebäude oder Wohnungen hierbei zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann mit Zustimmung des Eigentümers als Ferien- oder Monteurwohnungen untervermieteten.
Wie die Stadtverwaltung bekannt gibt, dürfen Wohnungen nach rheinland-pfälzischem Baurecht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung wie beispielsweise im Rahmen der Wohnungsprostitution ist nicht erlaubt. Vermieter und Eigentümer unterliegen einer Sorgfaltspflicht und stehen in der Verantwortung, Wohnungsprostitution in ihren Räumen zu unterbinden, wie einschlägige Gerichtsurteile ebenfalls bestätigen. Deshalb nimmt die Ordnungsbehörde regelmäßig Kontakt mit den Vermietern auf, um diese über die missbräuchliche Nutzung ihrer Immobilie zu informieren und sie auf ihre Sorgfaltspflicht bei künftigen Vermietungen sowie die zu erwartenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung hinzuweisen.
Als Nebeneffekt werden bei den Kontrollen immer wieder auch Personen angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Diese werden dann in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde übergeben, die dann die entsprechenden Maßnahmen zur Beendigung des illegalen Aufenthaltes einleitet.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
16. April 2025
16. April 2025
16. April 2025
Events
Ausstellung „Was uns verbindet“ im Foyer des Rathauses Kaiserslautern
11. April 2025 - 11:00 Uhr bis 30. April 2025 - 13:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Januar 2025
9. November 2021
21. November 2024
15. November 2023
31. Juli 2023
2. März 2025
12. April 2025
13. Mai 2024
10. Dezember 2024
31. Januar 2025
26. Juli 2023
20. November 2024
20. Juli 2023
26. Januar 2025
20. Februar 2024
23. Februar 2025
12. April 2025
16. April 2025
30. Januar 2024
8. September 2022
4. September 2024
23. Januar 2025
7. September 2023
5. Juli 2023
4. Juli 2022
3. Mai 2024
8. Juli 2024
27. März 2023
30. September 2024
8. Februar 2023
19. April 2024
21. November 2021
12. Januar 2024
18. Februar 2022
15. August 2023
5. April 2025
21. April 2023
1. August 2023
15. Juni 2023
28. Juli 2023
5. August 2024